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Ihr Kind braucht einen guten Start

Ich möchte Ihnen hier einige Denkanstösse geben, worauf
Sie in Verbindung mit Ihrem Kind achten sollten.
Vermögenswirksames Sparen
Wer als Jugendlicher in eine Ausbildung beginnt, kann in der Regel vermögenswirksam sparen. Dieser Sparbetrag
kann jährlich bis zu 936 DM betragen, wobei sich die "Chefs" mit bis zu 78 DM pro Monat beteiligen. Der Staat
gewährt obendrein vielen jungen Sparern noch einen Zuschuß. Die Arbeitnehmersparzulage beläuft sich auf zehn Prozent
der jährlichen Sparsumme. Voraussetzung allerdings: Der Anleger darf als Single nicht mehr als 27000 DM (Verheiratete
54000 DM) versteuern. Die Alternativen:
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Aktienfonds hier kauft der junge Arbeitnehmer sechs Jahre lang monatlich Anteile. Die
Rendite zum Vertragsende nach sieben Jahren liegt erfahrungsgemäß bei rund 7,7 Prozent. Mit
Sparzulage sogar 9,5 Prozent. |
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Bausparen Beim Bausparen sind sieben Jahre lang monatliche Überweisungen fällig. Bei einer
Rate von 78 Mark errechnet sich eine Bausparsumme von 8000 Mark. Da jedoch bei diesen Beträgen
das Bauen kaum in Frage kommt besteht die Möglichkeit, schon zu Vertragsbeginn auf das zinsgünstige
Baudarlehen zu verzichten und dafür eine höhere Guthabenverzinsung (4,5 Prozent) zu vereinbaren.
Wer oberhalb der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegt, kann allerdings immer noch
eine Wohnungsbauprämie kassieren. |
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Lebensversicherung auch diese Form der Vermögensbildung zählt zur Kategorie der Möglichkeiten.
Hierbei werden über 12 Jahre Beiträge bezahlt. Diese werden gut verzinst, so daß beim Ablauf eine
ansehnliche Summe zur Auszahlung fällig wird. |
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Bausparen
Das lohnt sich jetzt besonders, denn der Staat prämiert mittlerweile bei erheblich mehr Anlegern das Sparen aufgrund verbesserten
Bausparförderung. Jugendliche erhalten ab dem 16ten Lebensjahr zehn Prozent Wohnungsbauprämie auf ihre
Sparleistung von maximal 1000 DM (Ledige) oder 2000 DM (Verheiratete). Einzige Voraussetzung: Das Jahreseinkommen
der Singles darf 50000 DM, bei jungen Pärchen 100000 DM nicht überschreiten. Mit dem Staatszuschuß
kann sich die Rendite sehen lassen: Fast 7 Prozent sind drin.
Investment-/Aktienfonds
Daß eine Anlage in Aktien langfristig gesehen erstklassige Ertragsaussichten bietet, ist kein Geheimnis.
Wie hoch die Renditen sind zeigt folgendes Beispiel: Der Templeton Growth-Aktienfond erzielte bei einer Laufzeit von 20 Jahren 13,4
Prozent Rendite. Wie die künftige Börsenlage ausschauen wird, weiß niemand. Ein gewisses Risiko ist zu
tragen. Dieses wird aber dadurch relativiert, indem Fonds eine breite Anlagestreuung besitzen. Ein großer
Vorteil der Fonds ist: Wollen Tochter oder Sohn früher als geplant das Gesparte anzapfen, lassen sich
Fondsanteile börsentäglich verkaufen. Desweiteren sind vom Fonds erwirtschaftete Veräußerungsgewinne
steuerfrei.
Ausbildungsversicherung (als Lebensversicherung)
Hier bietet sich Ihnen eine Möglichkeit, wie Sie aus dem Kindergeld, das Sie beziehen, mehr machen können.
Schließen Sie eine Lebensversicherung ab und zahlen als Beitrag das monatliche Kindergeld. Sollte der
Beitragzahler vorzeitig sterben, so übernimmt die DBV die Beitragszahlungen. Nach Ablauf der Versicherung
hat sich ein beträchtliches Kapital angesammelt, das zur Finanzierung einer Ausbildung gut zu verwenden ist.
Die Verzinsung liegt bei bis zu 7,5 Prozent rund 2 Prozentpunkte höher als bei entsprechenden Sparverträgen
bei Banken, die obendrein noch den Todesfallschutz nicht beinhalten.
Unfall und Invalidität
Bei Familien ist es wichtig, daß der Hauptverdiener gut versichert ist. Hier ist auf die Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeitsrente zu achten. Dies ist wiederum eine Form der Kapitallebensversicherung. Sie
beinhaltet jedoch, je nach individuellen Wunsch, die Beitragsbefreiung und die Zahlung einer Rente.
Nach Ablauf der Versicherung wird wie bei der normalen Kapitallebensversicherung die Ablaufsumme
ausgezahlt. Diese Versicherungsart eignet sich auch hervorragend für Berufsanfänger, da bei diesen
die Beiträge vergleichsweise niedriger sind und sie einen optimalen Versicherungsschutz für alle
Eventualitäten genießen. Dieser Versicherungsschutz ist auch über eine Unfallversicherung zu erreichen.
Bei dieser entfällt jedoch ein endfällige Auszahlung.
Hausrat/Rechtschutz
Hausrat von Kindern und Jugendlichen, die nicht zu Hause wohnen, ist nach den Versicherungsbedingungen
von 1992 mit zehn Prozent der elterlichen Versicherungssumme, maximal aber 20000 DM abgedeckt. Bei älteren
Verträgen sind es nur 15000 DM. In der Rechtschutzversicherung müssen junge Erwachsene spätestens
ab 25 Jahren für sich selber sorgen. Heiraten sie, endet die Mitversicherung schon früher.
Zusatz-Krankenversicherung
Eine Krankenhauszusatzpolice für das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung empfiehlt sich nicht nur
bei kleinen Kindern, die in der Gesetzlichen versichert sind, sondern auch bei Jugendlichen. Denn im
Ernstfall sollte gerade die optimale Behandlung von Kindern nicht am Geld scheitern. Es werden
Privatarzthonorare und die Mehrkosten für jedes zugelassene Krankenhaus erstattet. Nützlich ist es, wenn
die Police weltweit gilt und den Rücktranport aus dem Ausland abdeckt.
weitere Tips
In diesem Abschnitt will ich Ihnen noch ein paar weitere wertvolle Tips als Stichwörter mit auf den
Weg geben:
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Erziehungsgeld/Erziehungsurlaub sind Sie in guter Hoffnung, so sollten Sie sich unbedient über diese Punkte informieren |
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Kindergarten Seit 1996 hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. |
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Kindergeld dieses kann auch weiterbezogen werden, wenn Ihr Kind nicht mehr zu Hause wohnt und/oder
eigene Einkünfte bezieht, sofern diese, nach Abzug der Werbungskosten, 12000 DM/Jahr nicht übersteigen und
es nicht älter als 27 Jahre ist. |
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Kinderbetreuung es betehen Möglichkeiten, Ausgaben fürs Betreuen der Kinder steuerlich
bei den Sonderausgaben abzusetzen und/oder als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen |
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Steuerentlastungen hierzu dienen der Ausbildungs- und der Haushaltsfreibetrag, das Baukindergeld
und der Behinderten-Pauschbetrag |
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Steuergeschenk durch Vermögensübertragung. Dies bringt dadurch einen Vorteil, da Einnahmen aus den
übertragenen Vermögenswerten nicht mehr zum Spitzensteuersatz der Eltern, sondern, wenn überhaupt, zu einem
wesentlich niedrigeren Satz bei den Kindern versteuert wird. Dadurch kann auch eine spätere Erbschaftsteuer
vermieden werden. Desweiteren reduzieren sich spätere Unterhaltsverpflichtungen, da Sie Ihr Kind
verpflichten können, Ausbildung und Unterhalt mit dem geschenkten Vermögen zu finanziern. |
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