




|
Reisekrankenversicherung

keine Selbstbeteiligung
kein Höchstaufnahmealter
62 Tage Versicherungsschutz
je Auslandsreise
Und diese Serviceleistungen gehören dazu
 |
Unser Notruftelefon 09841/409-370 ist rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für Sie da: |
- wir informieren Sie über notwendige Impfungen
- wir nennen Ihnen deutsch- oder englischsprachige Ärzte am Reiseort
-
wir veranlassen einen Medikamentenversand ins Ausland, wenn notwendige
Arzneimittel vor Ort nicht beschafft werden können
- wir organisieren einen
Krankenbesuch, falls Sie länger als 10 Tage im ausländischen Krankenhaus
stationär behandelt werden müssen
- wir leisten Vorschüsse von Behandlungskosten an das ausländische Krankenhaus
- wir übernehmen die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland,
u.v.a.m.
Hinweise zum Leistungsfall
Günstige Beiträge
 |
Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem erreichten Alter. Der
Beitrag beträgt pro Versicherungsjahr nach Tarif
| RKJE pro versicherter Person |
für das Alter |
| 9,12 EUR |
bis 60 |
| 17,28 EUR |
von 61-70 |
| 33,60 EUR |
ab 71 |
|
Ihre Vorteile
Durch den 100% - Versicherungsschutz haben Sie es
auch im Leistungsfall einfach. Sie haben nur mit einer Stelle - mit uns - zu tun.
Leistungsbescheinigungen von Ihrer Krankenkasse oder von der Beihilfestelle brauchen Sie
nicht mehr. Mit diesem Antrag erhalten Sie dauerhaft Versicherungsschutz, d.h. die
Versicherung verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Sie sind
also immer lückenlos geschützt und
brauchen nicht jedes Jahr erneut einen Antrag zu stellen.
Einmal abschließen. Um nichts mehr kümmern und Versicherungsschutz auf allen Auslandsreisen.
Versicherungschutz
Verbraucherinformationen
- Rechtliche Grundlagen für Ihren Versicherungsvertrag
Auf das Versicherungsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung; es gelten die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reisekrankenversicherung nach Tarif RKJE.
- Laufzeit des Versicherungsvertrages
Der Reisekrankenversicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen. Er
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Wegen
weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
- Höhe und Zahlungsweise des Beitrages
Der Jahresbeitrag beträgt pro Person EUR 9,12, EUR 17,28 bzw.
EUR 33,60 abhängig vom Alter;
er wird durch Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.
- Aufsichtsbehörde
Die für unser Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für
das Versicherungswesen, Postfach 150280, 10664 Berlin.
Hinweise zum Antrag
Sie können den Antrag online ausfüllen,
drucken und unterschrieben per Fax, eingescannt per E-Mail oder Post an die angegebene Adresse senden.
Danach kommen Sie mit 'Zurück' wieder auf unsere Seiten.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Reisekrankenversicherung nach Tarif RKJE (PDF-Download) |
Zum Antrag |
| Diesen Versicherungsantrag können
Sie verwenden: |
|
- wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
haben.
- wenn jede Auslandsreise nicht länger als 62 Tage dauert.
|
Für Staatsangehörige von EU-Ländern und der
Schweiz gelten als Ausland alle Staaten, mit Ausnahme des Landes, in dem die
versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
Für Staatsangehörige anderer Länder gilt der Versicherungsschutz nicht
für Reisen in das Land des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person oder in das
Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. |
| Vertragsbeginn |
| Der Vertrag kommt mit Eingang des Antrages zustande. |
| Selbstverständlich können Sie uns den Antrag auch per
Telefax (07577 / 7330) übermitteln. Sollten Sie diese Möglichkeit
nutzen, ist eine Übersendung des Originalantrages nicht mehr erforderlich! Bitte nehmen
Sie diesen zu Ihren Versicherungsunterlagen. |
| In beiden Fällen haben Sie Versicherungsschutz, ohne
dass es einer weiteren Erklärung von uns bedarf, vorausgesetzt der Beitrag kann abgebucht
werden. |
|
Zum Antrag
Zurück zum Quick Finder |
|
|
Copyright Hubert Haug © 1997. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 25.10.08 |