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Reisekrankenversicherung


keine Selbstbeteiligung
kein Höchstaufnahmealter
62 Tage Versicherungsschutz je Auslandsreise


Quick Finder:



Und diese Serviceleistungen gehören dazu

Unser Notruftelefon 09841/409-370 ist rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für Sie da:
  • wir informieren Sie über notwendige Impfungen
  • wir nennen Ihnen deutsch- oder englischsprachige Ärzte am Reiseort
  • wir veranlassen einen Medikamentenversand ins Ausland, wenn notwendige Arzneimittel vor Ort nicht beschafft werden können
  • wir organisieren einen Krankenbesuch, falls Sie länger als 10 Tage im ausländischen Krankenhaus stationär behandelt werden müssen
  • wir leisten Vorschüsse von Behandlungskosten an das ausländische Krankenhaus
  • wir übernehmen die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland, u.v.a.m.
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Hinweise zum Leistungsfall

Zur schnellen Bearbeitung Ihres Schadens bitten wir um folgende Angaben: Senden Sie diese Angaben mit den Originalrechnungen an die

AXA Krankenversicherung AG
51059 Köln

black.gif Versicherungsnummer
black.gif Beginn und Ende der Reise
black.gif Bankverbindung in Deutschland
black.gif die behandelte Person mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit.
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Günstige Beiträge

Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem erreichten Alter. Der Beitrag beträgt pro Versicherungsjahr nach Tarif

RKJE pro versicherter Person für das Alter
  9,12 EUR bis 60
17,28 EUR von 61-70
33,60 EUR ab 71

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Ihre Vorteile

Durch den 100% - Versicherungsschutz haben Sie es auch im Leistungsfall einfach. Sie haben nur mit einer Stelle - mit uns - zu tun. Leistungsbescheinigungen von Ihrer Krankenkasse oder von der Beihilfestelle brauchen Sie nicht mehr. Mit diesem Antrag erhalten Sie dauerhaft Versicherungsschutz, d.h. die Versicherung verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Sie sind also immer lückenlos geschützt und brauchen nicht jedes Jahr erneut einen Antrag zu stellen. Einmal abschließen. Um nichts mehr kümmern und Versicherungsschutz auf allen Auslandsreisen.
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Versicherungschutz

black.gif (814 Byte)

 

Die AXA Reisekrankenversicherung RKJE bietet Ihnen 100%igen Krankheitskostenschutz auf jeder Auslandsreise, die nicht länger als 62 Tage dauert.
black.gif (814 Byte) Sie leistet persönliche Hilfe bei einer ernsteren Erkrankung oder einem schweren Unfall während einer Auslandsreise.
So schützt Sie die Reisekrankenversicherung RKJE:
black.gif (814 Byte) Bei einer im Ausland eintretenden Erkrankung oder einem Unfall gewährt sie Kostenschutz für Aufwendungen für erforderliche Heilbehandlungen einschließlich Krankenhausaufenthalt, die nicht aufgeschoben werden können. Auch Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen werden bezahlt.
Der Versicherungsschutz umfaßt zusätzlich
black.gif (814 Byte) die Übernahme der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland - auch für eine mitversicherte Begleitperson.
black.gif (814 Byte) die Übernahme von Überführungskosten im Todesfall (bis 10.000 EUR) bzw. Bestattungskosten im Ausland (bis 5.000 EUR).
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Verbraucherinformationen

  1. Rechtliche Grundlagen für Ihren Versicherungsvertrag
    Auf das Versicherungsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung; es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reisekrankenversicherung nach Tarif RKJE.
  2. Laufzeit des Versicherungsvertrages
    Der Reisekrankenversicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
  3. Höhe und Zahlungsweise des Beitrages
    Der Jahresbeitrag beträgt  pro Person EUR 9,12, EUR 17,28 bzw. EUR 33,60 abhängig vom Alter; er wird durch Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.
  4. Aufsichtsbehörde
    Die für unser Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Postfach 150280, 10664 Berlin.
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Hinweise zum Antrag

Sie können den Antrag online ausfüllen, drucken und unterschrieben per Fax, eingescannt per E-Mail oder Post an die angegebene Adresse senden. Danach kommen Sie mit 'Zurück' wieder auf unsere Seiten.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reisekrankenversicherung nach Tarif RKJE (PDF-Download)

Zum Antrag

Diesen Versicherungsantrag können Sie verwenden:
  • wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • wenn jede Auslandsreise nicht länger als 62 Tage dauert.
 
Für Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz gelten als Ausland alle Staaten, mit Ausnahme des Landes, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
Für Staatsangehörige anderer Länder gilt der Versicherungsschutz nicht für Reisen in das Land des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person oder in das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
Vertragsbeginn
Der Vertrag kommt mit Eingang des Antrages zustande.
Selbstverständlich können Sie uns den Antrag auch per Telefax (07577 / 7330) übermitteln. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, ist eine Übersendung des Originalantrages nicht mehr erforderlich! Bitte nehmen Sie diesen zu Ihren Versicherungsunterlagen.
In beiden Fällen haben Sie Versicherungsschutz, ohne dass es einer weiteren Erklärung von uns bedarf, vorausgesetzt der Beitrag kann abgebucht werden.

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Copyright Hubert Haug © 1997. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 25.10.08